Evaluation des Erhebungstools der Pflegesachverständigen im Rahmen der Wiener Heimhilfe-Aufsicht
Heimhilfedienstleistungen erleichtern betreuungs- und pflegebedürftige Menschen die Bewältigung des Alltags vor allem in den Bereichen der Haushaltsführung, der Körperpflege, Versorgung mit Mahlzeiten und kleineren Besorgungen. 2009 nahmen 21.590 WienerInnen Heimhilfe in Anspruch (FSW 2010: 26). Gemäß § 2 WHEG unterliegen Einrichtungen, die Heimhilfeleistungen durchführen, der behördlichen Aufsicht. Zum einen wird der Träger der Dienstleistung einer Qualitätsprüfung unterzogen - hier sind vor allem organisationsinterne Strukturen und Abläufe zu erfassen und auf ihre Eignung zu prüfen. Zum anderen wird die Qualität der Heimhilfe aus Sicht der betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen erhoben, die diese Dienstleistungen beziehen. Die Rahmenbedingungen der Heimhilfe-Aufsicht haben sich verändert und erfordern die Anpassung des Erhebungstools ("Checkliste"). Darüber hinaus wurde bislang noch keine wissenschaftliche Evaluierung des Erhebungstools vorgenommen, das im Rahmen der Wiener Heimhilfeaufsicht zum Einsatz kommt.
Vor diesem Hintergrund ist es Ziel des Projekts, das bereits bestehende Instrument zur Qualitätssicherung und -kontrolle ambulanter Pflege- und BetreuungsdienstleistungsanbieterInnen (hier Heimhilfe) zu überprüfen und dahingehend weiterzuentwickeln, dass dieses Erhebungstool wissenschaftlich fundiert Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität abbildet.
Ansprechpartner: Dr. Birgit Trukeschitz; Mag. Katrin Fliegenschnee
-